Beurteilung psychosozialer Risiken
Eine dokumentierte Bewertung psychosozialer Risikofaktoren am Arbeitsplatz, etwa Arbeitsbelastung, Rollenklarheit und Belästigungsrisiko, als Teil des Arbeitsschutz-Präventionsplans, den jeder Arbeitgeber in Spanien führen muss.
Für wen sie gilt
Für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Größe.
In Kraft seit
Nov 1995
Rechtsgrundlage
LPRL 1995 (Ley 31/1995) + RSP 1997 (RD 39/1997)
Quelle
Spot-check 2026-08-22 against La Moncloa, INSST, Iberley; docs/claude_climahq-plan-and-audit-2026-08.md §2.4
Geprüft am Aug 2026
Wer verpflichtet ist
Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten in Spanien, unabhängig von der Größe, ab Geschäftsbeginn.
Was eine Prüfung beinhaltet
Ein Besuch der Arbeitsaufsicht verlangt in der Regel das aktuelle Risikobewertungsdokument, den Nachweis, dass es seit der letzten wesentlichen Änderung des Arbeitsplatzes überprüft wurde, sowie Aufzeichnungen über getroffene Korrekturmaßnahmen.
Typische Kosten
Abhängig davon, ob die Bewertung intern oder über einen externen Präventionsdienst erfolgt; Kosten- und Bußgeldangaben für diese Verpflichtung durchlaufen noch dieselbe Quelle-für-Quelle-Prüfung wie der Rest dieses Katalogs, daher wird hier keine konkrete Zahl genannt.
Sehen Sie, wo Ihre Organisation bei dieser Verpflichtung steht
Der Radar verfolgt diese Verpflichtung anhand Ihrer eigenen Standorte und Belegschaft, nicht nur abstrakt.