Arbeitszeiterfassung
Eine tägliche Aufzeichnung der tatsächlichen Beginn- und Endzeiten jedes Beschäftigten in einem für die Arbeitsaufsicht prüfbaren Format, verpflichtend seit dem Real Decreto-ley 8/2019.
Für wen sie gilt
Für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Größe.
In Kraft seit
Mai 2019
Rechtsgrundlage
Real Decreto-ley 8/2019, Art. 34.9 ET
Quelle
Spot-check 2026-08-22 against La Moncloa, INSST, Iberley; docs/claude_climahq-plan-and-audit-2026-08.md §2.4
Geprüft am Aug 2026
Wer verpflichtet ist
Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten in Spanien, unabhängig von Größe oder Branche, mit engen gesetzlichen Ausnahmen.
Was eine Prüfung beinhaltet
Ein Prüfer kann die Zeitaufzeichnungen für jeden Zeitraum anfordern, den der Arbeitgeber aufbewahren muss, und sie mit der Gehaltsabrechnung und geltend gemachten Überstunden abgleichen.
Typische Kosten
In der Regel gering: Die meisten HRIS- und Zeiterfassungstools erzeugen bereits konforme Aufzeichnungen, sodass der laufende Aufwand hauptsächlich in der Pflege der Aktualität liegt, nicht in neuen Softwarekosten.
Sehen Sie, wo Ihre Organisation bei dieser Verpflichtung steht
Der Radar verfolgt diese Verpflichtung anhand Ihrer eigenen Standorte und Belegschaft, nicht nur abstrakt.