Hinweisgeberkanal
Ein interner Meldekanal, über den Beschäftigte Rechts- oder Regelverstöße vertraulich melden können.
Für wen sie gilt
Für Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten.
In Kraft seit
Dez 2023
Rechtsgrundlage
Directive 2019/1937, transposed in Spain as Ley 2/2023
Quelle
Spot-check 2026-08-22 against La Moncloa, INSST, Iberley; docs/claude_climahq-plan-and-audit-2026-08.md §2.4
Geprüft am Aug 2026
Wer verpflichtet ist
Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten, EU-weit.
Was eine Prüfung beinhaltet
Eine Prüfung kann den Nachweis anfordern, dass der Kanal existiert, allen Beschäftigten zugänglich ist und eingegangene Meldungen innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet wurden.
Typische Kosten
Reicht von einer kostengünstigen internen Postfach- und Prozesslösung bis zu einer kostenpflichtigen Drittanbieter-Meldeplattform; die gesetzliche Anforderung betrifft die Prozessgarantien (Vertraulichkeit, Schutz vor Repressalien, Antwortfristen), nicht ein bestimmtes Werkzeug.
Sehen Sie, wo Ihre Organisation bei dieser Verpflichtung steht
Der Radar verfolgt diese Verpflichtung anhand Ihrer eigenen Standorte und Belegschaft, nicht nur abstrakt.